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Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten

Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten

Legalisation ist ein Verfahren, das die Rechtskraft eines offiziellen Dokuments, welches in einem bestimmten Staat ausgestellt wurde, auf dem Gebiet eines anderen Staates gewährleistet.


Reisen ins Ausland für dauerhaften Aufenthalt, Eheschließung mit Ausländern, Registrierung internationaler Verträge, Beschäftigung oder Ausbildung im Ausland - das sind nur einige Fälle, in denen offizielle Dokumente die Übersetzung in die entsprechende Sprache und ihre anschließende Legalisation benötigen. Eine Art von Legalisation eines Dokumentes ist die notariell beglaubigte Übersetzung. Die notariell beglaubigte Übersetzung ist auch bei der Übersetzung von Dokumenten, die von einer ausländischen Behörde ausgestellt worden sind, und um diesem auf dem Gebiet der Russischen Föderation Rechtskraft zu verleihen, erforderlich. (In der Bundesrepublik Deutschland ist ein Beglaubigungsvermerk eines durch das Gericht ermächtigten Übersetzers auf der Übersetzung erforderlich.)

Der Notar bescheinigt sowohl die Unterschrift des Übersetzers, als auch die Tatsache, dass die Übersetzung von einem ausgebildeten Spezialisten ausgeführt worden ist, und dieser in einem speziellen notariellen Register eingetragen ist. In diesem Fall wird das Originaldokument (oder seine beglaubigte Kopie) und die Übersetzung zusammen geheftet, gegengezeichnet und mit einem Siegel des Notars versehen.

In der Regel müssen beglaubigte Übersetzungen amtlicher Dokumente, die für die Vorlage im Ausland bestimmt sind, durch konsularische Beglaubigung oder Anbringung der Apostille bestätigt werden. Jedoch ist dieses Verfahren für einige Länder nicht erforderlich.  

Wir führen alle Arten von beglaubigten Übersetzungen von Dokumenten unter Einhaltung aller Anforderungen aus und unterstützen unsere Kunden auch beim weiteren Beglaubigungsverfahren.


Preis für die notarielle Beglaubigung einer Übersetzung - 9€ / Dokument

Preis für die Beglaubigung einer Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer (geltendes Recht der BRD) – 7€ / Dokument