Konsularische Beglaubigung und Apostille

Dokumente Russischer Staatsangehöriger, die im Ausland genutzt werden sollen, sind der Beglaubigung zu unterziehen, mit Ausnahme der Fälle, wenn zwischen der Russischen Föderation und dem Staat, in dem diese Dokumente verwendet werden sollen, eine Vereinbarung zur Abschaffung der Beglaubigung getroffen wurde. Erst nach dem Beglaubigungsverfahren wird ein Dokument von allen Behörden des Bestimmungslandes anerkannt. Die Beglaubigung eines Dokuments findet immer in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, statt.
Es gibt zwei Arten von Dokumentenbeglaubigung: konsularischen Beglaubigung und Anbringung der Apostille. Die Auswahl der Beglaubigungsart hängt von den Bestimmungen der Landesbehörden, in denen es anschließend vorgelegt werden soll, ab.
Die Anbringung der Apostille ist eine vereinfachte Form der Beglaubigung von Dokumenten für die Länder des Haager Abkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung von der Erforderlichkeit der konsularischen Beglaubigung. Nach dieser Konvention werden die Dokumente, die von den Behörden aus einem der teilnehmenden Länder ausgestellt wurden, in anderen Mitgliedsländern mit der Anbringung der Sondermarke, der so genannten Apostille, gültig. Die Russische Föderation trat der Haager Konvention im Jahr 1992 bei.
Die Apostille wird auf Originaldokumente oder auf deren beglaubigte Kopien angebracht. Anschließend ist es erforderlich, das apostillierte Dokument in die Zielsprache zu übersetzen.
Konsularische Beglaubigung eines Dokuments dient dessen Verwendung in Staaten, die nicht der Haager Konvention angehören. Diese Art der Beglaubigung wird in drei Stufen durchgeführt:
-
Bestätigung des Dokumentes in einem Amt des Justizministeriums der Russischen Föderation;
-
Bestätigung des Dokumentes in einem Amt des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation;
-
Bestätigung des Dokumentes im Konsulat des Ziellandes.
Die konsularische Beglaubigung von Dokumenten wird nach der Übersetzung in die Zielsprache und der notariellen Beurkundung dieser Übersetzung durchgeführt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es zwischen der Russischen Föderation und einigen Staaten Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von offiziellen Dokumenten gibt. Das bedeutet, dass zur Anerkennung eines offiziellen Dokuments, welches von russischen Behörden ausgestellt wurde, in diesen Ländern nur eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments erforderlich ist.
Für die in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Urkunden gelten folgende Preise:
Art der Beglaubigung |
Zeitraum für die Ausführung |
Kosten pro Dokument |
Apostille (für Länder des Haager Abkommens) bzw. Beglaubigung (für nicht beigetretene Länder) auf Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, Zeugnisse) bei der zuständigen Bezirksregierung |
5 Werktage |
Ab 55€ |
Apostille bzw. Beglaubigung von Zeugnissen des zweiten juristischen Staatsexamens bei dem Justizministerium |
5 Werktage |
Ab 55€ |
Beglaubigung des ermächtigten Übersetzers (für Kunden in Deutschland) |
1 Tag |
7 € |